Donnerstag, 30. Juli 2015

Erste Formalien...

...lassen natürlich nicht allzu lange auf sich warten. Wobei da nach der Geburt vermutlich noch viel mehr kommt.
Ganz besonders, wenn die werdenden Eltern (noch) nicht verheiratet sind. Denn dann bleibt das alleinige Sorgerecht zunächst einmal automatisch bei der Mutter. Auch ist er, der Papa, noch nicht anerkannter Vater des Nachwuchses. Dies geschieht entweder über einen Eintrag in die Geburtsurkunde des Kindes oder, bereits vor der Geburt, als Antrag bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Wichtig: Die Mutter muss natürlich zustimmen. Bleibt noch der zweite Punkt: das Sorgerecht. Dies muss separat beantragt werden, und zwar beim zuständigen Familiengericht.
Bei verheirateten Paaren entfallen die beiden genannten Punkte natürlich. Als mit der Mutter verheirateter Papa hat man automatisch das Sorgerecht und ist auch, wenn bei der Erstellung der Geburtsurkunde nichts anderes angegeben wird, anerkannter Vater.
So oder so, wenn sich beide Elternteile in allem einig sind, ist das alles kein allzu großes, bürokratisches Problem. Problematisch wird es dann, wenn Uneinigkeit zwischen beiden herrscht. Die Rechte lediger Väter hinsichtlich des Sorgerechts wurden aber vor einigen Jahren gestärkt.
Hier noch ein paar nützliche Links zum Thema Vaterschaft und Sorgerecht:
Sorgerecht für unverheiratete Väter (BabyCenter)
Merkblatt zur Anerkennung der Vaterschaft
Die Geburtenabteilungen der Krankenhäuser haben übrigens in der Regel auch jede Menge Informationsmaterial zu diesem Thema. In den nächsten Tagen gibts auch ausführlichere Informationen zum Thema Elterngeld und Erziehungszeit. Im Gegensatz zu früher ist es heute nicht unüblich, dass auch die Väter eine Auszeit nehmen, um sich voll und ganz dem Kind widmen zu können.

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